AGB | Nexopt

AGB

Allgemeine Nutzungsbedingungen der NexOpt GmbH
Stand: 17.10.2023

I. Präamble

Die NexOpt GmbH, FN 517885b (nachfolgend „NexOpt“) hat ein Telematik und Fuhrparkmanagementsystem (nachfolgend "TFMS" bezeichnet) entwickelt, welches den gesamten Fuhrpark eines Unternehmens managen und optimieren kann. Für die Nutzung dieses TFMS gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“). 

II. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, die zwischen NexOpt und dem Kunden im Zusammenhang mit dem Erwerb des TFMS geschlossen werden und zwar in ihrer im Zeitpunkt der Bestellung jeweils gültigen Fassung.
Allfällige allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder des Anbieters kommen nicht zur Anwendung. 

III. Vertragsgegenstand

(1) NexOpt ist Erfinder und Urheber des TFMS und räumt als solcher dem Kunden durch Zahlung einer Lizenzgebühr das nicht-exklusive und nicht-übertragbare Recht zur Benutzung der TFMS. Der aktuelle Umfang von Lizenzen und Paketen sind immer den aktuellen Monatsrechnungen zu entnehmen.

(2) Zudem erhält der Kunde für das Telematiksystem ein Hardwaremodul in einer den bestellten Lizenzen entsprechenden Anzahl, welches bei jedem Fahrzeug auf Kosten des Kunden eingebaut wird. 

IV. Vertragsschluss

Von NexOpt unterbreitete Angebote stellen kein Angebot im Rechtssinne dar, sondern lediglich die Aufforderung zur Stellung eines Angebots an den Kunden. Die Annahme erfolgt durch schriftliche Bestätigung von NexOpt auf das vom Kunden unterbreitete Angebot oder durch Ausführung des vom Kunden unterbreiteten Angebots. 

V. Zahlung

(1) Alle Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer, Steuern und sonstigen Nebenkosten. 

(2) Für die Nutzung des TFMS bezahlt der Kunde monatlich bis zum 5. eine Lizenzgebühr. Alle Zahlungen erfolgen ohne Gewährung eines Skontos. 

(3) Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der Lizenzgebühr vereinbart. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2020 (Basisjahr 2020) oder ein an seine Stelle tretender Index. Eine Entgeltanpassung kann einmal jährlich vorgenommen werden. Als Bezugsgröße dient die für den Monat Jänner 2023 errechnete Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis ausschließlich 3% bleiben unberücksichtigt. 

(4) Im Falle der Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsfristen ist NexOpt berechtigt, laufende Leistungen einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Die daraus resultierenden Kosten hat der Kunde zu tragen. 

(5) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen iHv 8% über dem Basiszinssatz verrechnet. 

(6) Höhere Gewalt führt nicht dazu, dass der Kunde berechtigt ist, seiner Zahlungsverpflichtung nicht mehr nachzukommen. Fehlerbehebungen, die aufgrund von Fällen höherer Gewalt nötig werden, sind durch das bezahlte Entgelt nicht gedeckt und werden gesondert verrechnet. 

VI. Lieferung und Installation

(1) NexOpt liefert und installiert weiters die die für die Benutzung des TFMS notwendige Hardware. Die Installation der Soft- und Hardware erfolgt auf Kosten des Kunden. Eine Einschulung erfolgt ebenso auf Kosten des Kunden. Der Zugang zum TFMS wird mittels einer Emaileinladung geschickt. 

(2) NexOpt ist bestrebt, die vereinbarten Lieferfristen möglichst genau einzuhalten. 

(3) Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Erfüllung erforderlichen Arbeiten und Unterlagen vollständig zu übermitteln und seiner Mitwirkungspflicht im erforderlichen Ausmaß nachzukommen. Für Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw zur Verfügung gestellte Unterlagen ist von NexOpt keine Verantwortung zu übernehmen. Die daraus resultierenden Mehrkosten trägt der Kunde. 

(4) NexOpt ist berechtigt Teillieferungen durchzuführen und Teilrechnungen zu legen, sofern dies zur Durchführung des Auftrags erforderlich ist. 

(5) Nicht in der Sphäre von NexOpt liegende Umstände (höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen etc.) gestatten NexOpt, die Lieferzeit angemessen neu festzusetzen. 

VII. Datenverarbeitung

Die über das TFMS ausgelesen Daten werden mittels Mobilfunk oder gleichwertigem Modus an einen Server übermittelt und dort gespeichert. Bei Unterbrechung einer Datenverbindung werden die Daten zwischengespeichert, bis ein Senden wieder möglich ist. Der Datenserver für die Speicherung wird vorerst bei NexOpt liegen, kann jedoch zu einem späteren Zeitpunkt an den Kunden übertragen werden. Unabhängig davon liegt die Datenhoheit zu jedem Zeitpunkt beim Kunden. Sämtliche Daten, errechnete Daten oder aggregierte Daten sind im Eigentum des Kunden. 

VIII. Geistiges Eigentum und Nutzung

• (1) NexOpt erteilt dem Kunden gegen Bezahlung einer Lizenzgebühr ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und zeitlich mit der Dauer des Vertrages begrenztes Recht, das TFMS im Ausmaß der nach Punkt III. (2) erworbenen Lizenzen für die gleichzeitige Nutzung an mehreren Kraftfahrzeugen zu verwenden und sämtliche erstellten Arbeitsergebnisse zum eigenen, internen Gebrauch zu nutzen. Sämtliche sonstige Rechte verbleiben beim Auftragnehmer. 

• (2) Dem Kunde wird kein Recht zur Änderung (selbst zu Zwecken der Fehlerberichtigung), Anpassung oder Übersetzung der Software, zum Reverse Engineering oder zur Entwicklung von daraus abgeleiteten Werken gewährt. 

• (3) Der Kunde verpflichtet sich, jedwede Schädigung und Beeinträchtigung des geistigen Eigentums von NexOpt zu unterlassen und hat jedes Verhalten, welches für das Geschäft oder Vermarktung von NexOpt-Produkten abträglich ist, zu unterlassen. 

• (4) Sollte dem Kunden eine Software zur Verfügung gestellt werden, deren Lizenzinhaber ein Dritter ist, so richtet sich die Einräumung des Nutzungsrechts nach den Lizenzbestimmungen dieses Lizenzgebers. 

• (5) Der Kunde verpflichtet sich zur angemessenen Nutzung des TFMS um eine Nutzung durch alle Kunden von NexOpt gewährleisten zu können. NexOpt behält sich vor, den Kunden auf eine unangemessene Nutzung hinzuweisen und ihre Dienste teilweise oder vollständig auszusetzen oder den Vertrag mittels in geschriebener Form zu übermittelnden Erklärung zu kündigen. 

• (6) Das Hardwaremodul darf ausschließlich zur Nutzung des Telematiksystems sowie für eigene Zwecke verwendet werden und ist auf die Dauer des aufrechten Vertragsverhältnisses beschränkt. Das Eigentum am Hardwaremodul verbleibt bei NexOpt. 

(7) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass durch die Nutzung des TFMS keine anderen Rechtsvorschriften bzw vertraglichen Vereinbarungen verletzt werden oder eingeschränkt werden.

(8) Der Kunde hat das TFMS, sowie alle von NexOpt zur Verfügung gestellten Zugangsdaten an einem gegen unberechtigten Zugriff durch Dritte gesicherten Ort aufzubewahren und die Erfüllung seiner Verpflichtung nach diesem Vertrag im Hinblick auf die Benutzung, den Schutz und die Sicherheit des TFMS durch geeignete Maßnahmen gegenüber seinen Mitarbeitern und anderen Personen, denen mit Zustimmung von NexOpt der Zugang zu den Programmen gestattet ist, sicherzustellen. 

IX. Rücktrittsrechte

(1) Für den Fall der Überschreitung der vereinbarten Lieferzeit aus Alleinverschulden von NexOpt ist der Kunde berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn innerhalb einer angemessenen Nachfrist (mindestens 14 Tage) die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und den Kunden daran kein Verschulden trifft. 

(2) Stornierungen des Kunden bedürfen der Zustimmung von NexOpt. In diesem Fall hat NexOpt das Recht, neben bereits erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr iHv 25 % des noch nicht abgerechneten Auftragswertes zu verrechnen. 

X. Gewährleistung

(1) NexOpt gewährleistet, dass das TFMS die in der dazugehörigen Dokumentation beschriebenen Funktionen erfüllt, sofern es entsprechend den Anweisungen verwendet wird. 

(2) NexOpt leistet keine Gewähr, dass das TFMS völlig fehlerfrei ist, doch wird das TFMS, für welche innerhalb von sechs Monaten nach deren Lieferung ein Mangel gerügt wird, entweder gegen ein von diesem Mangel freie Kopie austauschen oder den Mangel beseitigen, vorausgesetzt, dass 

a. Der Kunde den Fehler ausreichend in einer Fehlermeldung beschreibt und dieser für NexOpt bestimmbar ist; 
b. Der Kunde NexOpt alle für die Fehlerbeseitigung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellt; 
c. Der Kunde oder ein ihm zurechenbarer Dritter keine Eingriffe in die Software des TFMS vorgenommen hat; 
d. Das TFMS unter den bestimmungsgemäßen Betriebsbedingungen entsprechend der Dokumentation betrieben wird. 

Kosten für Hilfestellung, Fehldiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Kunden zu vertreten sind sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden von NexOpt gegen Berechnung durchgeführt. Die gesetzliche Mängelrüge nach § 377 UGB bleibt davon unberührt. 

• (3) Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gemäß § 924 wird ausgeschlossen. 
• (4) NexOpt übernimmt keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderter Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondre Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen) sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind. 
• (5) Für Dienste Dritter (zB GPS-Anbieter, Mobilkommunikation, Cloud-Speicher), die zur Funktionalität des TFMS erforderlich sind, trägt NexOpt keine Verantwortung. 
• (6) Wird das TFMS durch den Kunden oder ihm zurechenbare Personen nachträglich verändert, entfällt jegliche Gewährleistung durch NexOpt. 
• (7) Gewährleistungsansprüche verjähren in sechs Monaten ab Übergabe. 
• (8) Gewährleistungsansprüche sind mit einem Betrag von sechs Lizenzgebühren begrenzt. Darüber hinausgehende Aufwendungen für Verbesserungen oder Austausch sind vom Kunden selbst zu zahlen.

XI. Haftung

• (1) NexOpt haftet für sich und die von ihm beigezogenen Gehilfen bloß für grobes Verschulden. Davon ausgenommen sind verschuldete Personenschäden sowie eine zwingende Haftung aus dem Titel der Produkthaftung. 
• (2) Es besteht keine Haftung für mittelbare Schäden, beispielsweise für entgangenen Gewinn, Kosten iZm einer Betriebsunterbrechung, Datenverluste oder Ansprüche Dritter und insbesondere nicht für Schäden an aufgezeichneten Daten und nicht für den Aufwand für die Wiederbeschaffung verlorener Daten. 
• (3) Temporäre Nicht-Verfügbarkeiten im Rahmen von Wartungsfenstern berechtigen den Kunden nicht zur Geltendmachung von Haftungsansprüchen. 
• (4) Schadenersatzansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. 

XII. Laufzeit und Beendigung

(1) Der Vertrag zur Bereitstellung des TFMS wird auf 2 Jahre befristet geschlossen und wandelt sich anschließend in ein auf unbestimmte Dauer geschlossenes Vertragsverhältnis 

(2) Nach Ablauf von 2 Jahren ist die ordentliche Kündigung des Vertrages von beiden Parteien unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Monatsletzten mittels eingeschriebenen Briefes möglich. 

(3) Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. NexOpt kann den Vertrag insbesondere auch aus folgenden wichtigen Gründen jederzeit auflösen: 

a. Schwere oder wiederholt leichte Vertragsverletzung durch den Kunden, die trotz Abmahnung mit angemessener Fristsetzung nicht behoben werden. 
b. Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Lizenznehmers. 
c. Bei länger als sechsmonatiger Dauer des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden. 
d. Die Abweisung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckendem Vermögen. 

XIII. Wartungsvertrag

Die Wartung des TFMS erfolgt aufgrund eines separat abzuschließenden Wartungsvertrags. 

XIV. Abwerbeverbot

Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, Schadenersatz in Höhe eines Jahresbruttogehalts des Mitarbeiters zu zahlen. 

XV. Vertraulichkeit

Die Parteien sind verpflichtet, den Inhalt ihrer Rechtsbeziehung, sämtliche im Zuge der Nutzung der von NexOpt bereitgestellten Produkte über diese erlangten Informationen sowie alle in diesem Zusammenhang über die jeweils andere Partei und erlangten Informationen streng vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter wirksam zu schützen. 

XVI. Datenschutz

• (1) Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften und ist jede Partei im Rahmen ihres Einflussbereichs selbst dafür verantwortlich. 
• (2) Im Zuge der Nutzung des TFMS kommt es zur Speicherung von Daten. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass NexOpt diese Daten zur Produktentwicklung, technischen Diagnosen und zur Betrugs- und Missbrauchsbekämpfung verwenden darf. 
• (3) NexOpt wird dafür Sorge tragen, dass personenbezogene Daten iSd DSGVO anonymisiert werden und nicht mehr also solche anzusehen sind. 

XVII. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz von NexOpt. 

XVIII. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

NexOpt berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Über eine Änderung werden wir den Kunden unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen an die zuletzt bekannte E-Mail- Adresse des Kunden informieren. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis uns gegenüber in Schrift-oder Textform widerspricht. 

XIX. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Diese Bestimmungen gelten als durch gültige und durchsetzbare Regelungen ersetzt, die den beabsichtigten wirtschaftliche Zweck am ehesten erreichen.